Er hat um sein Recht gekämpft und er hat es nun bekommen. Nein, es war kein Freizeitunfall. „Ich musste diesen Weg einfach gehen, da ich immer davon ausgegangen bin, dass ich Arbeitnehmer bin. Ich habe aus versicherungstechnischen Gründen um die Anerkennung als Arbeitsunfall gekämpft und aus meiner Sicht um soziale Gerechtigkeit.“ Denn jener Unfall, der am 13. Jänner 2016 das Leben des Ex-SkispringersLukas Müller komplett verändert hat – er zog sich einen inkompletten Querschnitt zu – ist nach einer Klage des Kärntners vom Verwaltungsgerichtshof als Arbeitsunfall eingestuft worden.