Die Pyro-Choreo der Nordkurve – Anlass war das 20-Jahr-Jubiläum der "Bastion Nord" – beim Bundesligaspiel gegen Salzburg im Vormonat hat für die Schwarz-Weißen ein kostenintensives Nachspiel. Der Senat 1 hat sein Urteil gesprochen, 100.000 Euro muss Sturm bezahlen. Außerdem bekommt Sturm einen ersten Vermerk aufgrund eines schweren Vergehens.

Gleichzeitig hat der Senat 1 auch ein Urteil gegen Rapid Wien gesprochen. Die Hütteldorfer haben beim Heimspiel gegen Sturm ein Feuerwerk gezündet und haben bereits den zweiten Vermerk aufgrund eines schweren Vergehens. Der bringt einen bedingten Abzug von drei Punkten für die nächste Saison – bedingte Nachsicht auf 24 Monate. Das Finanzkonto der Wiener wird mit 50.000 Euro belastet.

Mehr illegale pyrotechnische Gegenstände bei Sturm

Warum Sturm doppelt so viel bezahlen muss wie Rapid, erklärt Mathias Slezak, Pressesprecher der Bundesliga: "Bei Sturm wurden andere und mehr illegale pyrotechnische Gegenstände verwendet, zudem dauerte die Spielunterbrechung etwas länger." Zudem müsse man den zusätzlich ausgesprochenen Punkteabzug berücksichtigen.

Zu Rapids erstem Vermerk haben die Vorkommnisse beim Wiener Derby am 19. März geführt, unter anderem wurden da Böller geworfen. Die Feuerwerke beim Cupfinale zwischen Sturm und Rapid spielen in dieser Berechnung keine Rolle. Warum? Weil der Cup in die Zuständigkeit des ÖFB fällt und nicht in jene der Bundesliga.

Sturm erhebt Einspruch gegen das Urteil

Sturm wird gegen das Urteil jedenfalls Einspruch erheben. "Wir haben das schriftliche Urteil noch nicht, das warten wir ab. Fix ist, dass wir Rekurs einlegen werden. Das geht aber erst, wenn das Urteil in Langfassung und mit Begründung da ist. Darauf warten wir. Wir rechnen damit, dass das in den nächsten Tagen so weit ist, und dann werden wir entscheiden, ob wir auch einen Anwalt zuziehen müssen." Die Langfassung liegt noch beim Senat 1. "Aus der Erfahrung erfolgt die Zustellung an die Vereine innerhalb einiger Tage beziehungsweise weniger Wochen", sagt Slezak. "Die Vereine haben nach Zustellung 14 Tage Zeit, die Protestschrift an das Protestkomitee zu richten."