Ein Blick auf die Mitteilungen der Disziplinarkommission des Europäischen Fußballverbandes (UEFA) zeigt, worum es geht. „Anklage gegen den SK Sturm: Verstoß gegen Artikel 16 (2) der Rechtspflegeordnung der UEFA“, die sinngemäß besagt, dass „alle Vereine für Fälle von unangemessenem Verhalten seitens ihrer Anhänger haftbar sind“ und „belegt werden können“. Als Punkt b.) wird da auch das „Werfen von Gegenständen“ angeführt.

Die Sachlage ist eindeutig, auch aufgrund der TV-Aufnahmen, die die Identifizierung und Festnahme des Werfers rasch möglich machten. Es ist nicht abzustreiten, dass im Spiel gegen AEK Larnaka ein Becher geworfen wurde, der den Schiedsrichterassistenten Frederik Klyver traf und ihm ein Cut zufügte. Das wird auch vonseiten des SK Sturm nicht abgestritten.

Und doch verweist man in der Stellungnahme, die am Donnerstag an die UEFA übermittelt wurde, dass man alles getan habe, was vorgeschrieben gewesen sei. Doch ob die Entscheidung der Schiedsrichter, das Spiel fortzusetzen, weil man eben nicht um die eigene Sicherheit besorgt war, das Lob des Spielbeobachters am vergangenen Donnerstag in Graz („Die Fans waren vorbildlich“) und die Stellungnahme der Polizei („Sturm hat alles getan, was zu tun war, das Wurfobjekt wurde nicht ins Stadion geschmuggelt“) wirklich hilft, bleibt abzuwarten.

Der Grazer Strohhalm

Das mag der Strohhalm sein, an den man sich bei den Grazern klammert, denn Artikel 16 besagt, dass es Disziplinarmaßnahmen gibt, „sofern sie nicht nachweisen können, dass bei der Organisation des Spiels keine Fahrlässigkeit vorlag“ – diesen Vorwurf kann man den Grazern kaum machen.

Klar ist aber, dass der Becherwurf kein Ruhmesblatt für Graz und den österreichischen Fußball ist – daran ändern auch diverse merkwürdige Aussagen des Becherwerfers nichts. Zumal es schwierig ist, eine mögliche Strafe vorherzusagen: Denn der Strafrahmen reicht finanziell von 100 bis zu 1.000.000 Euro. Bisher gab es nur einen vergleichbaren Fall, als in den Niederlanden 2009 ein Schiedsrichter von einem Feuerzeug getroffen worden war. Die damalige Strafe betrug 50.000 Euro.

Zuletzt zeigte sich, dass das UEFA-Gericht gerade in Fällen wie diesen Härte zeigte. Sturm wird der Becherwurf teuer zu stehen kommen – als ob das sportliche Aus gegen die Zyprioten mit einem Gesamtscore von 0:7 nicht schon bitter genug wäre.