Beim Auswärtsspiel im Dezember 2014 bei Hannover haben mittlerweile identifizierte Anhänger des VfL Wolfsburg unerlaubt Pyrotchnik gezündet. Der deutsche Fußballbund hatte den Wolfsburgern daraufhin 6000 Euro Strafe aufgebrummt. Daraufhin prozessierte der Bundesligaverein in Braunschweig gegen die Fans und nahm diese in Regress. Die Beklagten leisteten bereits eine Teilzahlung in Höhe von 3500 Euro.

"Uns ist es zunächst einmal wichtig, dass alle Fans ein sicheres und unvergessliches Stadionerlebnis genießen können. Daher ist es unsere Pflicht, wie auch die aller anderen Bundesliga-Clubs, maximale Sicherheit zu gewährleisten. Besucher eines Bundesliga-Spiels, die sich nicht an die im Stadion geltenden Regeln halten, und entsprechend ermittelt werden, müssen daher für ihr Fehlverhalten haften", sagte VfL-Geschäftsführer Tim Schumacher.

Und weiter: "Wir haben uns mit den in diesem Fall Beklagten in einem Vergleich geeinigt, so dass letztlich nur eine Teilsumme der Strafe an den VfL Wolfsburg gezahlt werden musste. Wir betrachten hierbei natürlich auch immer die Einzelfälle und gehen unter Berücksichtigung aller Interessen vor. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass das Landgericht Braunschweig mit diesem Urteil eindeutig die Möglichkeit des Regresses bestätigt hat."

Wie hart die Strafe für das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld ausfallen kann, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 2009. So wurde der NEC Nijmegen nach einem Feuerzeugwurf gegen Schiedsrichter Darko Ceferin im UEFA-Cup-Spiel gegen den Hamburger SV (0:3) von der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA zu einer Heimspielsperre für ein Europapokalspiel verurteilt, die Strafe wurde jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem musste der Klub 50.000 Euro Geldstrafe zahlen.