Knapp zwei Monate nach dem 6:1-Sieg der Wiener Austria im Derby gegen Rapid reichen die Hütteldorfer zwei Dutzend Maßnahmenbeschwerden beim Wiener Verwaltungsgericht ein. Der Grund: Vor dem Derby wurden 1337 Rapid-Fans vor dem Stadion eingekesselt und von der Exekutive kontrolliert.

Der Vorfall schlug hohe Wellen, als erste Konsequenz gab die Polizei bekannt, künftig keine Fanmärsche mehr zu genehmigen. Nun teilte Rechtshilfe-Rapid-Specher Helmut Mitter gegenüber der Wiener Zeitung bekannt, Maßnahmenbeschwerden am Wiener Verwaltungsgericht eingereicht zu haben, um zu Beweisen, dass einige Aktionen der Polizei bei der Fan-Einkesselung rechtswidrig waren. "Wir haben immer kritisiert, dass das Verhalten nicht verhältnismäßig war", sagt Mitter.

Gute Aussichten auf Erfolg?

Bekommen die Rapid-Fans recht, würden Amtshaftungsansprüche wie beispielsweise Schadenersatzforderungen geltend werden. Die Chancen dafür stehen laut Verwaltungsrechtsexperte Daniel Ennöckl gut: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht es für zulässig erachtet, dass 1337 Menschen stundenlang festgehalten werden, weil fünf Menschen Schneebälle geworfen haben."