Der Senat 2 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat in dem Verfahren gegen Jürgen Werner nach Aufhebung des Senat 2-Beschlusses vom 18. Juni 2021 und Zurückverweisung der Rechtssache zur Verfahrensergänzung neuerlich eine Funktionssperre von 18 Monaten ausgesprochen. Die bereits von 19. Juni 2021 bis 16. September 2021 verbüßte Sperre ist auf die Dauer der Funktionssperre entsprechend anzurechnen. Die Funktionssperre läuft damit bis zum 18. Februar 2023.

Jürgen Werner wird für offizielle Funktionen im österreichischen Fußball gesperrt, da er während seiner Zeit als LASK-Vizepräsident mehrere Gesellschaftsanteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt. 

Gegen den Senat 2-Beschluss kann Werner innerhalb von drei Tagen Protest anmelden.