Neben dem Mindestabstand von zwei Metern, regelmäßigem Händewaschen und einem vorab erfolgten Erfragen des Gesundheitszustands dürfen die Umkleidekabinen aktuell nicht verwendet werden. Daher ist zu empfehlen, dass die Spielerinnen oder Spieler in Trainingsbekleidung zum vereinbarten Zeitpunkt zum Training kommen und nach dem Training das Sportgelände umgehend wieder verlassen, schrieb der ÖFB. Die Körperpflege soll zu Hause erfolgen. Der Zugang zu Toiletten und Waschbecken am Sportplatz muss sichergestellt sein.

Zuschauer seien beim Training aktuell nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden. Sofern es jedoch für die Trainings-Gesamtorganisation erforderlich ist, dürfen im Kinderfußball (bis inklusive U12) Begleitpersonen unterstützend am Trainingsgelände anwesend sein. Für diese Personen gelten ebenfalls die dort getroffenen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen. Das Training ab dem 15. Mai kann für alle Akteure "natürlich nur auf Freiwilligkeit, eigene Gefahr sowie unter Einhaltung der Handlungsempfehlungen und behördlichen Vorgaben basieren", hieß es.

Im Training soll der Mindestabstand immer eingehalten werden, was auch für Besprechungen gilt. Eine Platzhälfte soll von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden. Bezüglich der Größe der Trainingsgruppe müssen die behördlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört auch eine gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. Bis auf Weiteres sind Spiel- und Übungsformen mit Körperkontakt nicht erlaubt.