Die Liga informierte am Freitag über den Beschluss des zuständigen Senat 5. Anders als in den vergangenen drei Jahren ist auch die Wiener Austria unter den erfolgreichen Bewerbern. Beim LASK dagegen wurden offenbar wegen des kürzlich erfolgten Trainerwechsels Bedenken angemeldet. Die Linzer fühlten sich keines Fehlverhaltens für schuldig und kündigten Protest an.

„Sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt“

Der LASK hatte sich am Mittwoch vom bisherigen Cheftrainer Thomas Sageder getrennt und mit Maximilian Ritscher und Thomas Darazs zwei interimistische Nachfolger präsentiert. Davon ist nur Darazs im Besitz der nötigen Lizenz. „Mit Thomas Darazs wurde von Beginn an ein Coach mit UEFA-Pro-Lizenz bei der Bundesliga als Cheftrainer gemeldet, womit sämtliche Vorschriften vollumfänglich erfüllt blieben“, hieß es in einer LASK-Aussendung.

„Der Senat 5 gelangte offensichtlich ausschließlich aufgrund der Anwesenheit von Maximilian Ritscher bei der Pressekonferenz am Mittwoch dennoch zur Auffassung, dem LASK anders als in den vergangenen Jahren infolge des Trainerwechsels die Lizenz in erster Instanz nicht zu erteilen“, hieß es weiter.

Leoben ist größtes Sorgenkind

Eine Ebene tiefer bekamen Zweitliga-Spitzenreiter GAK, SKN St. Pölten, SV Ried, der FAC und die Admira die Lizenz für die höchste Leistungsstufe zugesprochen. Drei aktuelle Zweitligisten stehen indes vorerst ohne Zulassung für die nächste Saison da: FC Dornbirn (finanzielle Gründe), DSV Leoben (finanziell) und SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell). Größtes Sorgenkind ist Leoben, wo „die Auflagen, die man im Winter erteilt hat, nicht erbracht worden sind. Das ist vor allem ein geprüfter Zwischenabschluss und das Budget“, sagte Liga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer. „Dornbirn hat einfach noch die Liquidität nachzuweisen, dass die Saison 2024/25 ausfinanziert ist.“

Acht Tage Zeit für Protest

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Clubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben - die Frist endet heuer am Montag, den 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

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