Anzeigen- und Druckunterlagenschlüsse

Klassische Inserate: Produktionstag = Werktag vor dem Erscheinungstermin
PR-Inserate: Produktionstag = 2 Werktage vor dem Erscheinungstermin
Werktag = Montag bis Freitag

Platzierungen
Gerne platzieren wir Raumanzeigen nach Wunsch gegen Leistung eines Platzierungszuschlages in der Höhe von 30 %.

Reservierungen
Wir sind jederzeit gerne bereit, Reservierungen entgegenzunehmen. Aus produktionstechnischen Gründen können diese allerdings nur so lange aufrechterhalten werden, als keine andere Fixbuchung vorliegt.

Stornierungen
Bei Stornierungen von Anzeigen werden folgende Gebühren verrechnet:
1 Woche vor Anzeigenschluss 30 %
1 Tag vor Anzeigenschluss 50 %
Nähere Informationen finden Sie in den AGB.

Veröffentlichung von Gutscheinen, Gewinnspielen, etc.
Für die Schaltung von Gutscheinen, Gewinnspielen, Kuponanzeigen und Verlosungen in der Kleinen Zeitung, auf Sonderwerbeformen und in Beilagen etc. sind unter anderem die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einzuhalten. Ihre Werbeberaterinnen und Werbeberater informieren Sie gerne über die aktuellen Erscheinungsmöglichkeiten.

Zahlungsmodalitäten
Alle im Tarif angegebenen Preise verstehen sich in Euro, auf Basis 4c exklusive 5 % Werbeabgabe und 20 % Umsatzsteuer – sofern nicht anders angeführt. Bei digitalen Werbeformen entfällt die Werbeabgabe. Zahlbar bei Erhalt der Rechnung, ohne Abzug.

Bei Abschluss einer Jahresvereinbarung vor der ersten Einschaltung für Raumanzeigen in der Kleinen Zeitung im Kalenderjahr 2023 gewähren wir einen Umsatzrabatt. Als Berechnungsgrundlage gilt der Umsatz pro Kunde und Agentur. Unberechtigter Skontoabzug oder Abzüge jeglicher Art werden nicht akzeptiert und dementsprechend nachgefordert.

Umsatzrabatte
Die Umsatzrabattstaffel gilt für Raumanzeigen in der Kleinen Zeitung (ausgenommen Parten) im Kalenderjahr 2023 bei Abschluss einer Jahresvereinbarung vor der ersten Einschaltung.
Berechnungsgrundlage: Umsatz pro Kunde und Agentur.

Agenturprovision
Sie stellt einen Preisabschlag dar und wird Werbeagenturen, Werbeberatern und Werbemittlern gewährt, um den Aufwand für Mediaplanung, für die Übermittlung druckfertiger Unterlagen bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, die Haftung für Copyright-Fragen, die Kosten einer allfälligen Vorfinanzierung und Kreativleistungen abzugelten. Sie wird nur gegen Vorlage eines gültigen Gewerbescheins, der die Art des Gewerbes ausweist (Werbeagentur, Werbeberater oder Werbemittler), gewährt. Bei Anlieferung nicht druckfertiger Unterlagen wird eine Produktionspauschale von € 150,00 je in Auftrag gegebene Raumanzeige verrechnet.

Downloads

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