Was ist im 4. Lockdown erlaubt und was ist verboten? 

Viele haben die Übersicht über die Corona-Regeln verloren. Es gibt viele Fragen, mit denen sich das Land Kärnten jetzt im Advent auseinandersetzen wird. Unter Lockdown versteht man eine Ausgangs-Sperre. Da haben nur gewisse Geschäfte geöffnet und die Gasthäuser sind geschlossen.

"Das Land Kärnten hat in Absprache mit dem Bund die Fragen zum Nikolausbesuch, dem Christbaumerwerb und auch die eines Auslandsurlaubes geklärt. Wichtig ist, dass diese Regelungen derzeit gelten, sich jedoch aufgrund der Infektionslage und der noch nicht einschätzbaren Entwicklung rund um die Corona-Variante Omikron jederzeit ändern könnte.“ Das sagt Gerd Kurath. Kurath ist der Corona-Sprecher vom Land Kärnten. Das heißt, es gibt Regelungen zum Nikolaus-Besuch, Christbaum-Kauf und zum Auslands-Urlaub. Diese Regelungen können sich aber schnell ändern. Weil es eine neue Corona-Variante gibt. Diese heißt „Omikron“.

Christbaum-Verkauf 

Der Christbaum-Verkauf findet bei den Christbaum-Bauern vor Ort in ihren Plantagen statt. Oder an den Verkaufs-Ständen der Christbaum-Bauern. Unter Plantage versteht man eine Fläche, auf der nur eine Pflanzen-Art wächst. Dieser Verkauf fällt unter den Agrar-Handel. Deshalb ist er erlaubt. Unter Agrar-Handel versteht man den Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten. Landwirtschaftliche Produkte sind zum Beispiel Obst und Gemüse oder Christbäume. Aber es gelten die Regeln für den Markt-Besuch. Wie zum Beispiel die FFP2-Maske für die Kunden, die 3G-Regel und Abstand halten. Unter 3G-Regel versteht man, dass man gegen Corona geimpft, getestet oder genesen ist. Genesen bedeutet, dass man Corona hatte und wieder gesund ist. FFP2 bedeutet „Filtering Face Piece“. Das ist eine Maske, die besser vor Corona schützt als der Mund-Nasen-Schutz.

Der Nikolaus 

Für die Kinder gibt es eine gute Nachricht. Der Nikolaus darf wieder zu ihnen kommen. Es darf auch 1 Krampus und 1 Engel mit dabei sein. Der Nikolaus-Besuch hat einen beruflichen Zweck. Deshalb ist er erlaubt.
Aber es gilt die 3G-Regel und für die Begleiter gilt zusätzlich die Masken-Pflicht. Wenn der Nikolaus geimpft oder genesen ist, braucht er keine Maske. Wenn der Nikolaus zu Besuch kommt, braucht man zu Hause keinen Nachweis von 2G oder 3G. Und man muss auch keine Maske tragen. 2G bedeutet, dass man geimpft oder genesen ist. Familien mit Kindern dürfen andere Haus-Halte aber nicht besuchen, wo der Nikolaus zu Besuch kommt.  Denn es gelten noch die Ausgangs-Beschränkungen.

Der Urlaub

Auf die Frage nach Auslands-Urlauben gibt es auch eine Antwort. Auslands-Reisen zum Urlaub mit Personen aus einem gemeinsamen Haus-Halt sind zur Erholung erlaubt.  Es gibt keine zeitliche Begrenzung vom Urlaub.

Reisen nur zur Erholung

Verboten sind Reisen, die dazu genützt werden, um die Ausgangs-Regeln zu brechen. Das sind Reisen ins Ausland, zum Beispiel fürs Einkaufen oder einen Gasthaus-Besuch. Aber es ist erlaubt ins Ausland zu fahren, um spazieren zu gehen. Zum Beispiel: Kärntnerinnen und Kärntner dürfen auf den Monte Lussari in Italien zum Wandern. Aber sie dürfen nicht zum Einkaufen oder zum Essen nach Tarvis fahren. Der Monte Lussari ist ein Berg in Tarvis. Man muss bei jeder Reise ins Ausland die Corona-Regeln beachten. Die Corona-Regeln können sich wegen der neuen Corona-Variante Omikron schnell ändern.