In den Krankenhäusern der Kabeg bleibt die Besucher-Regelung weiterhin aufrecht. Die Kabeg ist ein Zusammenschluss  von vielen Krankenhäusern in Kärnten. Die Kabeg hat am Mittwoch, den 30. Juni eine Aussendung gemacht. Darin steht, dass ein Patient nur 1 Besuch pro Tag bekommen darf. Man muss  sich aber vorher anmelden. Die Besucher müssen die 3-G Regel einhalten.

Die 3-G Regel bedeutet, dass man entweder

  • genesen ist (das heißt, man hatte Corona)
  • getestet ist (das heißt, man hatte einen Corona-Test)
  • geimpft ist (das heißt, man hatte schon mindestens eine Corona-Impfung)

Vorher Termin ausmachen

Es gibt eine Änderung: Wenn man geimpft oder genesen ist, braucht man kein negatives Test-Ergebnis zeigen. Negatives Test-Ergebnis bedeutet, dass man kein Corona hat. Wenn man einen Termin hat, darf man aber in das Krankenhaus.

Es gibt Ausnahmen

Bei lebenskritischen Ereignissen, bei einer Geburt und im palliativen Bereich gibt es Ausnahmen. Unter palliativ versteht man, wenn Menschen mit einer begrenzten Lebens-Erwartung nicht geheilt werden können. Lebenskritisches Ereignis bedeutet, dass die Gefahr besteht, dass man stirbt. Aber es gilt noch die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.