Bald werden viele Menschen wieder auf Reisen fahren. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Regeln bei Reisen gelten. Eine Reise-Expertin vom österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) hat das Wichtigste beantwortet. 

Reise-Dokumente immer dabei 

Es gibt den Glauben, dass Reise-Dokumente in Ländern der Europäischen Union (EU) oder im Schengen-Raum nicht gebraucht werden. Das ist aber falsch. Man muss einen Reisepass beziehungsweise einen Personal-Ausweis dabeihaben, um sich ausweisen zu können. Das gilt auch für kurze Fahrten ins Nachbarland, wie zum Beispiel Deutschland oder Slowenien.

Der Reisepass muss immer gültig sein. Österreich hat mit einigen europäischen Ländern eine Ausnahme vereinbart. Bei diesen Ausnahmen kann der Reisepass bis zu einer bestimmten Zeit abgelaufen sein. In den meisten Ländern sind das bis zu 5 Jahre. Die Ausnahme gilt nicht bei Flug-Gesellschaften, Kreuzfahrt-Unternehmen oder manchen Hotels. 

Sollte der Reisepass im Ausland verloren gehen oder gestohlen werden, muss das der örtlichen Polizei gemeldet werden. Man erhält einen Not-Pass von einer österreichischen Vertretungs-Behörde für die Rückreise. Im Inland muss bei Verlust nur die Pass-Behörde informiert werden. Bei Diebstahl wird zusätzlich eine Diebstahls-Anzeige bei der örtlichen Polizei gebraucht. 

Pass für Kind und Tier 

Kinder brauchen einen eigenen Reisepass. Dieser muss immer gültig sein. Bei Kinder-Reisepässen gilt die Ausnahme mit dem abgelaufenen Reisepass nicht.  

Hunde oder Katzen brauchen bei einer Auslandsreise ebenfalls einen "Pass". Der EU-Heimtierausweis ist beim Tierarzt erhältlich. 

Personal-Ausweis und Führerschein 

Der Personal-Ausweis wird nur in Österreich und innerhalb der EU als Nachweis akzeptiert. 40 europäische Staaten akzeptieren den Personal-Ausweis als Reise-Dokument. Der Personal-Ausweis muss immer gültig sein. Der Führerschein gilt nur im eigenen Land, also Österreich, als amtlicher Lichtbildausweis.

Schengen-Raum in Europa 

Zum Schengen-Raum gehören 27 europäische Länder. In diesen Ländern gibt es größtenteils keine Personen-Kontrollen bei einer Grenzüberfahrt. Das ist durch ein Abkommen geregelt. Dabei ist nicht jedes Schengen-Land ein EU-Land. Es kann zwischen Schengen-Ländern trotzdem Grenz-Kontrollen geben.