Ab Herbst soll "Digitale Grundbildung" auch an Sonder-Schulen unterrichtet werden. Der Verordnungs-Entwurf wurde bereits von Bildungs-Minister Martin Polaschek in Begutachtung geschickt. Das bedeutet, dass die "Digitale Grundbildung" ab dem Schuljahr 2023/24 in allen Schulstufen der Sonder-Schulen unterrichtet werden soll.

Bei dem Fach "Digitale Grundbildung" lernt man zum Beispiel den Umgang mit Computer und dem Internet.

Nicht immer ein Pflicht-Fach

Die "Digitale Grundbildung" soll aber nicht immer ein Pflicht-Fach sein. Dies sollen die jeweiligen Schulen selbst entscheiden. "Digitale Grundbildung" kann auch als verbindliche Übung unterrichtet werden. Es soll an die Bedürfnisse der Schüler angepasst werden. Bei verbindlichen Übungen bekommen Schüler nicht wie in einem Pflicht-Fach Noten. Die Schüler müssen aber an den verbindlichen Übungen teilnehmen. Die verbindlichen Übungen können zum Beispiel in Zusammenhang mit anderen Schul-Fächern stattfinden.

An den AHS-Unterstufen und den Mittel-Schulen ist "Digitale Grundbildung" seit dem aktuellen Schul-Jahr ein Pflicht-Fach. Es wird in den ersten 3 Schulstufen unterrichtet. Zuvor war "Digitale Grundbildung" auch eine verbindliche Übung. Ab dem Schuljahr 2023/24 soll in allen 4 Unterstufen dieses Fach unterrichtet werden.