Heinz-Christian Strache wurde heute (10. Jänner) vom Straf-Landesgericht in Wien im "Prikraf-Prozess" freigesprochen. Dies ist das 2. Mal, dass es über diese Angelegenheit einen Prozess gab. Der "Prikraf-Prozess" musste nämlich wiederholt werden. Das Urteil des Prozesses im Jahr 2021 wurde vom Ober-Landesgericht Wien aufgehoben. Angeklagt war auch Walter Grubmüller. Er war der Betreiber einer Wiener Privat-Klinik.

Die Richterin im 2. Prozess kam zu der Entscheidung, dass der Tat-Bestand gegen Strache und Grubmüller "nicht erfüllt" ist und die beiden daher freigesprochen werden.

Strache und Grubmüller angeklagt

"Prikraf" ist die Abkürzung für "Privatkrankenanstalten-Finanzierungs-Fonds". Im "Prikraf-Prozess" ging es um den Vorwurf eines möglichen Gesetz-Kaufes. So sollten die Betreiber einer Privat-Klinik in Wien-Währing leichter Zugang zu bestimmten Geld-Leistungen bekommen. Der Betreiber der Privat-Klinik hatte 10.000 Euro an die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) gespendet.

In einem SMS-Chat fragte Strache, welches Gesetz "gebraucht" werde. Heinz-Christian Strache war von 2017 bis 2019 Vize-Kanzler Österreichs. Grubmüller und Strache sind seit langem befreundet.