Die ehemalige Familien-Ministerin Sophie Karmasin wurde nach 24 Tagen aus der Untersuchungs-Haft entlassen. Sie war seit 4. März in Untersuchungs-Haft. Die Entlassung passierte wegen einer Haft-Beschwerde, die Karmasins Anwälte eingebracht hatten. Sie muss sich aber an bestimmte Bedingungen halten, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind.

Mehrere Vorwürfe gegen Sophie Karmasin

Sophie Karmasin wird unter anderem vorgeworfen, an gefälschten Umfragen für die Österreichische Volks-Partei (ÖVP) beteiligt gewesen zu sein. Mehrere Personen belasten sie. Sophie Karmasin bestreitet die Vorwürfe.

Bedingungen für Entlassung

Karmasin muss für ihre Haft-Entlassung bestimmte Bedingungen einhalten. Sie darf zum Beispiel keinen Kontakt zu anderen Beschuldigten oder zu Zeugen haben. Auch darf sie keinen Flucht-Versuch unternehmen. Dies gilt, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind.

Für Sophie Karmasin gilt weiterhin die Unschulds-Vermutung.