Der Grüne Pass wird als Zutritts-Nachweis genutzt. Zum Beispiel für Restaurants oder Kultur-Einrichtungen. Mit dem Grünen Pass kann man nachweisen, ob man getestet, genesen oder geimpft ist. Das wird auch "3G-Regel" genannt. Die 3G-Regel wird überprüft, wenn man zum Beispiel ins Restaurant oder ins Schwimmbad geht. Wenn man keine der 3G-Regeln erfüllt, kann es sein, dass man ein bestimmtes Freizeit-Angebot nicht nutzen darf. 

Für Getestete und Genesene ist der Grüne Pass schon seit 10. Juni verfügbar. Jetzt gibt es den Grünen Pass auch für geimpfte Personen.

Mit dem Grünen Pass kann man sich die Bestätigung der 3G-Regel am Handy speichern und herzeigen, wenn dies notwendig ist.

So bekommt man den Grünen Pass

Um den Grünen Pass anzuschauen, muss man sich beim Gesundheits-Portal anmelden. Dafür meldet man sich auf folgender Seite an: www.gesundheit.gv.at

Dort klickt man auf „Grüner Pass“ und kann seine Bestätigungen sehen. Die Bestätigungen können als PDF-Datei mit QR-Code heruntergeladen werden. Die Abkürzung QR steht für „Quick Response“. Auf Deutsch heißt das „schnelle Antwort.“ Ein QR-Code ist ein Muster, das man mit einem Smartphone scannen kann. 

Um die Internet-Seite mit dem Grünen Pass benutzen zu können, braucht man entweder eine Handy-Signatur oder die Bürger-Karte.

So bekommt man eine Handy-Signatur

Die Handy-Signatur ist wie eine elektronische Unterschrift. So kann man mit seinem Handy seine Identität bestätigen. Die Handy-Signatur kann man entweder online oder bei einer offiziellen Stelle beantragen. Die Handy-Signatur kann auch auf Finanz-Online beantragt werden. Man bekommt dann einen Code per Post zugeschickt. Mit diesem Code registriert man sein Handy auf: www.handy-signatur.at Die Handy-Signatur-App wird bei jeder Anmeldung benötigt. 

Wenn man die Handy-Signatur persönlich aktivieren lassen möchte, dann kann man auch zum Finanz-Amt oder zum Post-Amt gehen.

Bestätigungen können auch ausgedruckt werden

Für Menschen, die keine Handy-Signatur haben möchten, gibt es die Möglichkeit, die Bestätigungen aus dem Grünen Pass ausdrucken zu lassen. Das ist zum Beispiel bei den Gemeinde-Ämtern oder bei Bezirks-Verwaltungs-Behörden möglich. Diese Papier-Bestätigungen kann man auch im Ausland nutzen.