Eine 49-jährige Frau war wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen angeklagt. Sie hatte sich mit dem Corona-Virus angesteckt und musste deswegen zu Hause bleiben. Dies hat sie aber nicht beachtet. Sie war trotzdem außerhalb ihrer Wohnung unterwegs.

Bei Kontrolle nicht zu Hause

Bei einer Kontrolle hat ein Mitarbeiter der Behörde gemerkt, dass die Frau nicht zu Hause war. Sie war zu der Zeit im Supermarkt und hat dort bei einer Mitarbeiterin am Post-Schalter Geld eingezahlt. Dabei hat sie keine Maske getragen.

Frau wollte Geld überweisen

Die Frau gab zu, dass sie schuldig ist und sagte, es tue ihr sehr leid. Sie meinte, dass ihre Enkeltochter in Bosnien krank sei. Aus diesem Grund wollte sie der Familie Geld schicken. Zuerst habe sie eine Frau gebeten, das Geld zu schicken. Weil das nicht funktionierte, ist sie dann selber gegangen.

Geldstrafe und bedingte Haft

Sie bekommt eine Geldstrafe von 800 Euro und bedingte Haft von 6 Monaten. Das bedeutet, während dieser 6 Monate ist die Frau quasi auf Bewährung. Sie darf sich nichts anderes zu Schulden kommen lassen. Sonst droht ihr eine weitere Strafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist das erste Urteil wegen Nicht-Einhaltung der Quarantäne. Der Richter sagte, dass das Urteil ein abschreckendes Signal für andere sein soll.