Der große Auto-Konzern Volkswagen (VW) hatte in seinen Autos ein Programm installiert, mit dem die Abgas-Werte bei Diesel-Autos besser aussehen als sie eigentlich waren.

Die Abgas-Werte bei den Autos dürfen einen bestimmten Wert nicht überschreiten. VW hat seine Kunden absichtlich belogen und gesagt, dass alles in Ordnung wäre. Zu VW gehören mehrere Auto-Firmen. Von dem Betrug betroffen sind die Marken Audi, Skoda, Seat und VW. Betroffen sind Autos, die in den Jahren 2008 bis 2015 produziert und verkauft worden sind.

Wenn man wissen will, ob das eigene Auto auch betroffen ist, kann man den Verkäufer fragen. Diese können dann mit der Nummer des Autos herausfinden, ob so ein Programm installiert ist oder nicht. Seit dem 26. November 2018 kann man sich beim deutschen Bundesamt für Justiz eintragen. Die Eintragung ist online möglich und kostet nichts.

Anspruch auf Schadensersatz 

Der Bundes-Gerichtshof in Deutschland hat jetzt entschieden, dass VW den Kunden, die in diesem Zeitraum ein bestimmtes Diesel-Auto der Marken Audi, Skoda, Seat und VW gekauft haben, einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Schadenersatz ist Geld, das VW als Wiedergutmachung für den Betrug bezahlen muss. Es kann sein, dass die Kunden das Geld, das sie für das Auto bezahlt haben, teilweise zurückbekommen.

Voraussetzung ist, dass die Kunden VW angezeigt haben. Die schon gefahrenen Kilometer werden bei der Berechnung der Wiedergutmachung abgezogen. Insgesamt gibt es in Deutschland über 60.000 Klagen, wovon einige auch aus Österreich stammen.

Die heutige Entscheidung des Bundes-Gerichtshofes wird auch Auswirkungen auf die Klagen haben, die gerade behandelt werden. Eventuell werden sich die Urteile noch etwas verändern, weil sich die Gerichte der einzelnen Bundesländer in Deutschland jetzt an die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes halten müssen.