Risikogruppen sind Menschen, die in der Corona-Krise besonders geschützt werden müssen. Wenn sich Risikogruppen mit dem Virus anstecken, kann es für sie gefährlich sein.
Am Mittwoch wurde eine gesetzliche Verordnung erlassen, die genau festlegt, wer dazu zählt. Rückwirkend können Risiko-Atteste ab Erlass der Verordnung ausgestellt werden.

Die Verordnung legt fest, welche Krankheiten vorliegen müssen, damit man zur Risikogruppe zählt. Eine Gruppe sind Menschen mit andauernden, schweren Lungenerkrankungen, die dauerhaft und täglich starke Medikamente einnehmen müssen. Dazu zählen zum Beispiel die angeborene Krankheit Mucoviszidose oder fortgeschrittene COPD, eine fortschreitende und unheilbare Lungenkrankheit.

Weiters sind Menschen mit dauerhaften Herzerkrankungen und Schädigungen am Herzen betroffen. Diese Menschen müssen Medikamente dauerhaft einnehmen. Dazu zählt etwa Herzinsuffizienz, eine Art von Herzschwäche.

Zur dritten Gruppe der Risikopatienten zählen Menschen mit aktiven Krebserkrankungen. Das bedeutet, dass sie innerhalb der letzten sechs Monate eine Strahlentherapie oder ähnliches gehabt haben.

Eine weitere Gruppe stellen Menschen dar, bei denen das körpereigene Abwehrsystem aus medizinischen Gründen unterdrückt wird. Dazu zählen Menschen, die eine Knochenmarks- oder Organtransplantation erhalten haben. Auch Menschen, die eine dauerhafte Kortison-Therapie bekommen, und Menschen mit HIV-Erkrankung unter hoher Viruslast zählen zur Risikogruppe.

Besonders gefährdet sind auch Menschen mit andauernden, schweren Nieren- und Lebererkrankungen. Dazu zählt zum Beispiel die Leberzirrhose. Eine Leberzirrhose führt dazu, dass die Leber zerstört wird.

Betroffene der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) zählen je nach Schwere der Krankheit zur Risikogruppe.

Als neunte Gruppe der Risiko-Patienten werden Menschen mit arterieller Hypertonie (Bluthochdruck) mit bestehenden Organschäden genannt.