Der Mund-Nasen-Schutz schützt vor der Verbreitung von Viren. Wenn man redet oder hustet, verlassen kleine Tröpfchen den Mund. Diese Tröpfchen können das Corona-Virus übertragen. Daher schützt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes andere Menschen vor einer Ansteckung.

In Österreich hat die Bundesregierung beschlossen, dass in Supermärkten und Drogerien der Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Doch wie wird es in den Kindergärten und Kinderkrippen geregelt, wenn diese wieder aufsperren? Kinderkrippen sind Betreuungseinrichtungen für kleine Kinder bis drei Jahre. Sie werden dort betreut, während ihr Eltern arbeiten. Im Kindergarten werden Kinder im Alter von drei und sechs Jahren betreut.

Landesräten will Schutzmasken für Betreuer

Eltern und Betreuer fragen sich jetzt, wie es mit den Schutzmaßnahmen aussieht. Einerseits sollen die Kinder geschützt werden, die ja zu Hause ihre Eltern anstecken könnten. Andererseits muss das Personal vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden.

Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Mittwoch bei einer Pressekonferenz Auskunft gegeben. Kindergärten und Kinderkrippen sind in der Gesetzgebung und dem Vollzug den Ländern zugeordnet. Das heißt, dass die jeweiligen Landesregierungen, also die Regierungen in den Bundesländern, entscheiden müssen.

Faßmann ist jedoch für eine einheitliche Lösung in ganz Österreich. Er wird sich mit den zuständigen Landesräten darüber besprechen. Nach Ostern soll die Pläne vorgestellt werden. Die steirische Landesrätin Juliane Bogner-Strauß sagt, dass die Gesundheit das oberste Ziel ist. Bogner-Strauß wird versuchen, dass der Mund-Nasen-Schutz für die Betreuer bereit gestellt wird. Und sie ergänzt, dass es wohl längere Zeit noch keinen Vollbetrieb in den Krippen und Kindergärten geben wird.