
Die Mieter sind weiterhin bis 30 Juni 2022 davor geschützt, ihre Wohnung wegen Mietzins-Rückständen zu verlieren. Zadic sagte: "Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht".
Wer wegen der Corona-Krise die Miete nicht bezahlen kann, hat bis zum Jahresende Zeit, die Miete nachzuzahlen. Jetzt wird die ursprüngliche Frist auf Ende März ausgedehnt. Das hat Justiz-Ministerin Alma Zadic hat am Mittwoch angekündigt.
Die Mieter sind weiterhin bis 30 Juni 2022 davor geschützt, ihre Wohnung wegen Mietzins-Rückständen zu verlieren. Zadic sagte: "Wir lassen es nicht zu, dass jemand unverschuldet vor die Türe gesetzt wird, denn Wohnen ist ein Grundrecht".