So lange wie möglich im eigenen Zuhause zu leben, auch wenn Pflege und Betreuung notwendig werden – das ist der Wunsch vieler Menschen. Deshalb kann es sein, dass man nicht nur in der Kindheit, sondern auch später im betagten Alter eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommt.

Die 24-Stunden-Betreuung ist ein Modell, das 2007 auf eine legale, gesetzliche Basis gestellt wurde und für das seither auch ein Fördermodell existiert. In Österreich ist es eine Betreuungsform, die gerne gewählt wird, um älteren Familienangehörigen möglichst lange ein Leben in der Familie oder im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Rund sechs Prozent aller pflegebedürftigen Personen nehmen die Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Anspruch.

Raus an die frische Luft – gut begleitet
Raus an die frische Luft – gut begleitet © Peter Maszlen

Unterstützung im Alltag. Besonders geeignet ist die 24-Stunden- Betreuung für Frauen und Männer, die bereits einen hohen Bedarf an persönlicher Unterstützung im Alltag haben. Typische Tätigkeiten, die zum Aufgabenspektrum von Betreuungskräften gehören, sind „haushaltsnahe“ Erledigungen wie Kochen, Putzen, Waschen, Bügeln, ebenso wie Hilfe bei der Körperhygiene und beim An- und Auskleiden. Weiterhin ist die Betreuung dafür da, die ihr anvertraute Person bei ihren sozialen Kontakten und im gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.
Hausbetreuungsgesetz. Für die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in privaten Haushalten gilt das Hausbetreuungsgesetz. Dieses sieht vor, dass eine Betreuung im Rahmen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen kann. Damit ist die rechtliche Absicherung der Betreuerinnen/ der Betreuer und der von ihnen betreuten Personen sowie eine praxisnahe Durchführung der 24- Stunden-Betreuung gewährleistet.

Ausführliche Information. Die 24- Stunden-Betreuung ist ein Bereich, bei dem es sich lohnt, sich gut zu informieren und auf Qualität und Erfahrung der Vermittlungsagenturen zu achten. Wenn die Rahmenbedingungen sowie die „Chemie“ zwischen Betreuer und betreuter Person stimmen, kann die 24-Stunden-Betreuung auf optimale Weise gelingen.

Wer hat Anspruch? Bei Fragen zum Fördermodell (bis zu welchem Einkommen, ab welcher Pflegestufe etc.) ist das Sozialministeriumservice die Auskunftsstelle. Auskunft und ausführliche Infos gibt es unter der Telefonnummer 059988 sowie auch online: www.sozialministeriumservice.at