Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns jederzeit treffen. Mit ambulanter Pflege, auch „häusliche Pflege“ genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische mund hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Verstehen kann man es nur allzu gut: Menschen mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf möchten am liebsten zuhause bleiben können und auch über einen langen Zeitraum zu Hause gepflegt und betreut werden.

Trotz veränderter Lebenssituationen aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Bedürfnissen gestattet mobile
Pflege und Betreuung älteren sowie pflegebedürftigen Menschen einen selbstbestimmten Verbleib in der gewohnten Umgebung bis ins hohe Alter. Sie ermöglicht jene persönliche Betreuung, die die meisten wünschen und auch benötigen.

In manchen Pflegehaushalten setzt sich die Versorgung aus pflegenden Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst zusammen – je nach Pflegegrad. Im Falle der Versorgung durch pflegende Angehörige können ambulante Pflegedienste auch stundenweise zur Entlastung der Angehörigen engagiert werden. Und im Falle der Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege übernehmen Pflegedienste ersatzweise die komplette Versorgung des Pflegebedürftigen. Doch egal in welcher Variante: Ziel ist stets, so lange wie möglich im eigenen Haushalt und in der gewohnten Umgebung bleiben zu können.

Mobile Pflege und Betreuung wird von Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, PflegeassistentInnen und HeimhelferInnen durchgeführt. Neben hohen qualitativen Vorgaben und Ansprüchen
steht dabei die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Berufsgruppen wie etwa den betreuenden niedergelassenen ÄrztInnen sowie PhysiotherapeutInnen, welche für eine optimale Versorgung zuhause unumgänglich ist, im Vordergrund.

Ambulant vor stationär ist ein wesentlicher Grundsatz. Das bedeutet, dass sämtliche Möglichkeiten, die in der mobilen Pflege und Betreuung – und darüber hinaus – zuhause zur Verfügung stehen, ausgeschöpft werden können, bevor eine Aufnahme in einer stationären Wohnform (Pflegewohnhaus, Pflegeheim, Hausgemeinschaft) in Betracht gezogen werden sollte.

In der Steiermark werden die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste von fünf – vom Land Steiermark anerkannten – Organisationen flächendeckend erbracht. Die erforderlichen Leistungen werden je nach erforderlicher Qualifikation durch Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, PflegeassistentInnen und HeimhelferInnen erbracht. Informationen, welche Organisationen für welche geografische Region zuständig sind (inkl. der Kontaktdaten) können bei den jeweiligen Gemeindeämtern sowie beim Sozialamt Graz in Erfahrung gebracht werden. Anschließend wenden sich betroffene Menschen direkt an die gewünschte Einrichtung des mobilen Pflege- und Betreuungsdienstes, um Beratung, die Erstabklärung sowie die Einschätzung des Pflege- und Betreuungsbedarfes in Anspruch nehmen zu können. Die Berechnung des anzuwendenden Tarifes für den Selbstkostenbeitrag der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen wird von der betreuenden Einrichtung durchgeführt und festgehalten. Die Ermittlung des Selbstkostenbeitrages und die vorzunehmende Einstufung erfolgt anhand der aktuellen Regelungen und Tarifsätze des Landes Steiermark.

Die Finanzierung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste erfolgt anteilig durch das Land Steiermark, die Wohnsitzgemeinde und einen sozial gestaffelten Selbstkostenbeitrag der Betreuten. Eine Zuzahlung vonseiten der Gemeinde erfolgt ausschließlich bei Betreuung in Privathaushalten und nur bei Betreuten, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Eine Zuzahlung des Landes Steiermark erfolgt nur, wenn der ordentliche Wohnsitz in der Steiermark ist.