Mobil vor stationär, das ist einerseits der Wunsch der meisten pflegebedürftigen Personen, andererseits liegt dieser Grundsatz auch im Pflegefondsgesetz begründet. Mobile Pflege soll den Betroffenen bei der Bewältigung miteinbeziehen und dabei helfen, Selbstständigkeit bis ins hohe Alter zu bewahren. Mobile Pflegedienste unterstützen daher sowohl die pflegenden Angehörigen bei der Betreuung zuhause als auch alleinstehende Klienten.

Durch die Regelung des Landes Steiermark, Menschen erst ab Pflegestufe 4 in ein Pflegeheim zu übersiedeln, hat die mobile Pflege einen noch höheren Stellenwert bekommen, da es zahlreiche Betroffene gibt, die sie in Anspruch nehmen müssen. Oft werden die mobilen Dienste durch Ärzte angefordert, wenn festgestellt wird, dass sich der Betroffene nicht mehr selbst versorgen kann. Den konkreten Bedarf des Patienten, den Grad der Pflege und die benötigte Betreuung stellt eine diplomierte Pflegefachperson bei einem ersten Hausbesuch fest. Je nach Pflegesituation stehen dann entweder diplomierte Krankenschwestern, Pflegehelfer, Heimhelfer oder ein Mix daraus zur Betreuung zur Verfügung.

Finanziert wird die mobile Pflege zu je einem Drittel von Gemeinde oder Magistrat und Land. Das verbleibende Drittel der Kosten muss sozial gestaffelt vom Betroffenen selbst getragen werden. Mindestpensionisten müssen etwa den Selbstbehalt für eine Stunde Heimhilfe (5,23 Euro), Pflegehilfe (8,28 Euro) oder diplomierte Gesundheits- oder Krankenschwester (11,48 Euro) tragen. Die Verrechnung erfolgt ein bis zwei Monate nach erbrachter Leistung.