1. Erste Auskünfte

Die steirischen Rechtsanwälte bieten in allen größeren Städten Freitag nachmittags im Rahmen der "Ersten Anwaltlichen Auskunft" (EAA) eine erste unentgeltliche Rechtsauskunft an. Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich zu informieren, ob in Ihrem Fall Ansprüche bestehen und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind. Die Termine finden Sie auf der Homepage der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer unter www.rakstmk.at

2. Verfahrenshilfe

Wer sich die Kosten eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens nicht leisten kann, hat die Möglichkeit um Verfahrenshilfe anzusuchen. Ob diese bewilligt wird, entscheidet das Gericht. Wird dem Antragsteller auch ein Rechtsanwalt zugestanden, stellt diesen die Kammer bei. Achtung: Im Falle eines Prozessverlustes sind die Kosten, die das Gericht der Gegenpartei zuspricht, selbst zu tragen.

3. Treuhandbuch

Zur Absicherung wechselseitiger Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer einer Liegenschaft bietet sich der Rechtsanwalt als Vertragsverfasser und Treuhänder an. In der Steiermark gibt es ein Treuhandbuch der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, der alle Rechtsanwälte des Landes angehören. Die Abwicklung der Treuhandschaften erfolgt nach dem Treuhandstatut. Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch Revisionsbeauftragte überwacht.

4. Journaldienst

Für festgenommene Beschuldigte wurde bundesweit ein auch am Wochenende und feiertags rund um die Uhr erreichbarer rechtsanwältlicher Journaldienst eingerichtet. Dieser bietet eine Erstberatung sowie gegebenenfalls anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung an. Erreichbar ist der Journaldienst unter Tel. 0800/376 386 (gratis aus ganz Österreich). Die erste telefonische Beratung ist kostenlos. Darüber hinaus bietet die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer steiermarkweit noch einen weiteren unter der Tel. (0316) 84 53 00 erreichbaren Journaldienst an. Dieser kann rund um die Uhr auch bei anderen dringenden Rechtsfragen (z. B. Belehrung über Beschuldigtenrechte bei Einvernahme durch Polizeibehörden, Beratung bei eskalierenden eherechtlichen Streitigkeiten, etc.) in Anspruch genommen werden.

5. Schlichtungsregister

In einigen Rechtsgebieten, z. B. dem Nachbarrecht, ist vor der Einbringung einer Klage der Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung vorgeschrieben. Die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer hat daher ein Schlichtungszentrum eingerichtet, das es ermöglicht, den Streit unter der Leitung eines Rechtsanwalts einvernehmlich beizulegen. Dazu verfügt sie über ein Schiedsgericht, das tätig werden kann, wenn die Parteien dies vorab vereinbaren oder sich der Beklagte auf das Schiedsverfahren einlässt. Dabei entscheiden nicht Richter, sondern Anwälte. Vorteil: Das Schiedsverfahren ist einfacher und oft wesentlich kürzer als ein Zivilprozess.

6. Testamentsregister

Wenn jemand verstirbt, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Wer dies verhindern will, sollte die Aufteilung seines Vermögens rechtzeitig testamentarisch regeln. Um sicherzugehen, dass das Testament auch aufgefunden wird, empfiehlt es sich, es gegen eine geringe Gebühr im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte erfassen zu lassen. Der Gerichtskommissär, der die Verlassenschaft abwickelt, kann dort nachfragen, ob ein Testament existiert – und wenn ja, wo es aufbewahrt wird.