Es ist der Traum vieler Menschen: Endlich ein schmuckes eigenes Häuschen oder eine großzügige Wohnung sein Eigen nennen zu können. Doch wenn es so weit ist, kommen auch Fragen auf. Etwa, was die Miteigentümerschaft, die Tätigkeit als Hausverwalter oder Auto-abstellplätze angeht.

Als Miteigentümer

So können auch zwei Personen je zur Hälfte Eigentümer einer Wohnung sein. Eine Ehe oder Verwandtschaft ist dabei nicht erforderlich. Bauliche Veränderungen werden mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen. Jeder Miteigentümer hat jedoch das Recht, Beschlüsse bei Gericht anzufechten.

Die Wohnungseigentümer können auch Benützungsregelungen über die Verwendung allgemeiner Teile der Liegenschaft abschließen, die durch einen Eigentümerwechsel nicht berührt werden.

Als Hausverwalter

Der Hausverwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft vor Gericht und kann für rückständige Betriebskosten ein Vorzugspfandrecht auf der jeweiligen Wohnung eintragen lassen. Der Hausverwalter muss die Abrechnung der Betriebs- und Reparaturkosten spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode vorlegen.

Auch bei Autoabstellplätzen kann man Wohnungseigentum bilden. Innerhalb der ersten drei Jahre ist der Eigentumserwerb allerdings auf den Kreis der Wohnungseigentümer des gleichen Objektes und zahlenmäßig beschränkt.

Hilfe von Juristen

Wie können hier nun Rechtsanwälte unterstützen? Sie erstellen für den Klienten einen Wohnungseigentumsvertrag und sorgen für die Eintragung im Grundbuch. Zudem beleuchten sie Betriebs- und Reparaturkostenabrechnungen, informieren über Rechte und Pflichten der Hausverwaltung. Und sie überprüfen, welche Instandhaltungskosten von der Eigentümergemeinschaft und welche vom Eigentümer zu tragen sind. Der Rechtsanwalt kann seinen Klienten auch in der Eigentümerversammlung vertreten.