Ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, ob gewerbliches Objekt oder Industriebau: Zunächst ist das geeignete Grundstück zu finden, das auch die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen erfüllt. So muss etwa ein Grundstück für ein Wohnhaus über Baulandwidmung und Zufahrtsmöglichkeit verfügen.

Der Kaufvertrag beinhaltet auch Regelungen darüber, ob das Grundstück mit Rechten anderer Personen belastet ist (elektrische oder Kanal-leitungen, Geh- und Fahrrechte zugunsten von Nachbargrundstücken etc.) oder auch, wie etwa im Falle des Auftretens von Altlasten (vergrabene Abfälle, Kontaminierungen mit Öl etc.) vorzugehen ist. Ein wichtiger Punkt bei der Vertragserrichtung und der nachfolgenden Eintragung des Vertrages im Grundbuch ist auch die Abwicklung der Kaufpreiszahlung beziehungsweise die Finanzierung.

Treuhandschaft

Dies erledigt üblicherweise der vertragserrichtende Rechtsanwalt im Rahmen einer Treuhandschaft. Der Kaufpreis darf erst an den Verkäufer ausgezahlt werden, wenn gewisse Treuhandbedingungen erfüllt sind. Diese etwa gewährleisten, dass der Käufer auch tatsächlich die ihm zugesicherten Rechte erhält – insbesondere die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.

Viele Detailfragen

Und auch beim Bauen selbst sind viele Bestimmungen zu beachten: etwa die vorgegebene Bebauungsdichte des Grundstücks sowie Nachbarrechte. Oft wird auch das äußere Erscheinungsbild des Hauses von der jeweiligen Gemeinde vorgeschrieben. Wichtig sind ebenso vertragliche Vereinbarungen mit den Baufirmen, um Preisüberschreitungen, Nichteinhaltung von Terminen sowie Mängeln an ausgeführten Arbeiten vorzubeugen. Verbindliche Kostenvoranschläge, bei denen sämtliche Leistungen angeführt sind, spielen genauso eine große Rolle wie maßstabsgerechte Bestandspläne für Gas-, Wasser-, Entsorgungs- und Elektroleitungen.