Am Anfang steht die Liebe, am Ende oft der Rosenkrieg. Muss er aber nicht. Ein informatives Gespräch mit dem Anwalt zur rechten Zeit kann Unsicherheiten ausräumen – und ist keinesfalls unbedingt dazu gedacht, eine Ehe zu scheiden oder gerichtliche Auseinandersetzungen vom Zaun zu brechen. Denn Anwälte sind nicht nur erfahrene Streitanwälte vor Gericht, sondern können oft Zusatzausbildungen im psychologischen Bereich oder als Mediatoren vorweisen. Die Statistik zeigt leider, dass ein beachtlicher Teil der geschlossenen Ehen wieder gelöst werden. Viele wünschen sich eine friedliche Lösung, bei der Trennung sieht jedoch vieles anders aus: Oft fehlt dann schlicht die Bereitschaft, dem anderen etwas zu geben bzw. fair zu teilen.

Der Ehevertrag

Eheverträge bzw. Vereinbarungen zur Gestaltung des gemeinsamen (Ehe-)Lebens zu den Themen Wohnen, Beistand, Unterhalt und Mitwirkung am Erwerb des anderen Ehepartners lassen sich in dreierlei Hinsicht unterscheiden: in Ehepakte über die vermögensrechtliche Wirkung der Ehe sowie in Vorsorgevereinbarungen für den Todesfall eines Ehepartners und andererseits in Vereinbarungen für den Fall der Trennung oder Scheidung.

Die so genannte Trennungsvereinbarung kommt dann zum Zug, wenn Ehepartner zwar ihre Lebensbereiche trennen, sich jedoch nicht scheiden lassen möchten. Hier werden etwa Unterhalt und Wohnen festgehalten, ebenso wie der Grund für die Trennung etc.

Bereits zu Beginn oder während aufrechter Ehe können Vereinbarungen zur Regelung der Scheidungsfolgen getroffen werden – hauptsächlich, wenn vermögende Ehepartner betroffen sind.

Es sind nicht nur die Trümmer einer Ehe, vor denen man im Trennungsfall steht, sondern auch die Trümmer einer Lebensplanung. Daher empfiehlt sich für Ehepartner, bereits wenn der Schuh drückt, der Weg zum spezialisierten Anwalt und Experten.