Worauf Sie achten sollten

  • Weder für die Scheidung selbst noch für die Regelung der Scheidungsfolgen besteht die Pflicht, einen Rechtsanwalt beizuziehen. Allerdings ist es wegen der oft weitreichenden Folgen für das Leben danach und wegen der hohen emotionalen Belastung jedenfalls ratsam, sich von Ihrem Rechtsanwalt in allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen beraten und vertreten zu lassen.
  • Es gibt verschiedene Formen der Scheidung. Sehr oft, aber nicht immer, ist einer einvernehmlichen Lösung der Vorzug zu geben.
  • Überlegen Sie, ob sie auf Unterhalt des geschiedenen Partners angewiesen sind und klären sie alle sozial- und pensionsrechtlichen Fragen.
  • In der Regel steht jedem der Ehegatten die Hälfte des während des aufrechten Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft geschaffenen Vermögens zu, und zwar auch dann, wenn nur einer der beiden während der Ehe berufstätig war. Ein Aufteilungsantrag muss binnen einem Jahr ab Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.

Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt

  • Er berät Sie umfassend in allen finanziellen Fragen rund um die Scheidung, sei es Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
  • Er kann in Notsituationen einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung oder den Unterhalt durchsetzen.
  • Er berät Sie, ob eine Ehescheidungsklage sofort eingebracht werden soll oder ob aus bestimmten Gründen, etwa der pensionsrechtlichen Absicherung, vorerst davon Abstand zu nehmen ist.
  • Er unterstützt Sie in der Frage der Besuchsrechte zu den Kindern.
  • Er begleitet Sie in der Mediation.
  • Er vertritt Sie mit dem nötigen Wissen und seinem persönlichen konsequenten Einsatz bei Gericht, wenn ein strittiges Verfahren unvermeidbar ist.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigt

  • Gehaltsunterlagen beider Partner (mindestens sechs Monatsbelege)
  • Kaufverträge
  • Darlehensurkunden, Bankbestätigungen über Kredite
  • Unterlagen über das gesparte Vermögen, zum Beispiel über Bausparverträge.