Worauf Sie achten sollten

  • Bürgen heißt, möglicherweise die Schuld eines anderen bezahlen zu müssen. Tritt dieser Fall ein und haben Sie Ihre Bürgschaftsverpflichtung erfüllt, haben Sie Anspruch auf Ersatz durch den Hauptschuldner. Wenn dieser aber über kein Vermögen verfügt, laufen Ihre Ersatzforderungen ins Leere.
  • Der Bürge haftet üblicherweise nur, wenn der Hauptschuldner seine Schuld nicht erfüllt. Hat sich jemand allerdings als Bürge und Zahler verpflichtet, steht es dem Gläubiger frei, auf den Hauptschuldner, auf den Bürgen oder auf beide zugleich zurückzugreifen.
  • Prüfen Sie vor Unterfertigung eines Bürgschaftsvertrags, ob zur genannten Bürgschaftssumme Zinsen und Spesen hinzukommen.
  • Eine Bürgschaftsübernahme ist nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Lassen Sie sich unbedingt den Bürgschaftsvertrag aushändigen.

Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt

  • Er prüft den Vertrag, der Ihnen zur Unterfertigung vorgelegt wird.
  • Er erörtert mit Ihnen das Zustandekommen der Bürgschaft.
  • Er trifft eine Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger
  • Er vertritt Sie in einem allfälligen Gerichtsverfahren.
  • Er macht Ihren Regressanspruch gegenüber dem Hauptschuldner geltend und setzt ihn notfalls gerichtlich durch.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigt

  • Bürgschaftsvertrag und sämtliche schriftliche Unterlagen, die bei Übernahme der Bürgschaft ausgehändigt wurden
  • Unterlagen über Einkommen und Vermögen zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme Bankbelege über bezahlte Beträge
  • Anschrift des Schuldners
  • Wenn verfügbar: Informationen über Einkommens und Vermögenssituation des Schuldners