Worauf Sie achten sollten

  • Der Baum gehört dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Stamm befindet, auch wenn Äste und Wurzeln überwiegend in den Nachbargrund reichen.
  • Von Bäumen oder Pflanzen ausgehende, unzumutbare, ortsunübliche Beeinträchtigungen durch Entzug von Licht und Luft können Sie untersagen.
  • Äste und Wurzeln eines Baumes dürfen Sie entfernen, wenn diese sich auf Ihrem Grundstück befinden.
  • Beim Abschneiden dürfen Sie den Baum nicht zerstören oder seinen Fortbestand gefährden. Sie haften sonst für den Schaden.
  • Gehen Sie bei diesen Arbeiten fachmännisch vor oder lassen Sie sich von einem Fachmann helfen.
  • Die Kosten der Entfernung von Ästen und Wurzeln tragen Sie. Nur wenn ein Schaden entstanden ist oder droht, muss der Eigentümer des Baums die Hälfte der Kosten tragen.
  • Sie dürfen Früchte von einem auf Ihr Grundstück überhängenden Baum pflücken und auch nehmen, wenn diese auf Ihr Grundstück gefallen sind.

Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt

  • Er informiert, ob durch gesetzliche Regelungen über Wald-, Flur-, Feld-, Natur-, Baumschutz und Ortsbild Sonderregelungen bestehen.
  • Er richtet zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Nachbarn, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
  • Er berät Sie bei der weiteren Vorgehensweise, da es mehrere Möglichkeiten gibt. Bei Entzug von Licht oder Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen ist ein Schlichtungsverfahren vor Einschaltung des Gerichts einzuleiten.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigt

  • Lageplan oder Skizze
  • Lichtbilder
  • Belege über die Beseitigung von Schäden