Worauf Sie achten sollten

  • Geistiges Eigentum ist geschützt. Der Schutz von Marken-, Muster- oder Patentrechten wird durch die Eintragung in ein Register gesichert. Werke wie Musik, Fotografien oder Gemälde genießen urheberrechtlichen Schutz, können aber nicht registriert werden.
  • Das Urheberrecht muss im Streitfall nachgewiesenwerden. Bewahren Sie daher nicht nur Verträge, sondern jeden Schriftverkehr und Gesprächsnotizen auf. Sammeln Sie Beweismittel und hinterlegen Sie diese zu Beweiszwecken bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
  • Wenn Sie Kunstwerke schaffen, sollten Sie überlegen, ob dadurch in fremde Rechte eingegriffen wird. Achten Sie auf Copyright-Vermerke – eine Verwendung ist nur mit Zustimmung des Berechtigten zulässig.
  • Wenn Sie anderen die Verwendung Ihrer Rechte/Ihres Werkes gestatten wollen, sollten Sie einen Vertrag erst abschließen, wenn er von Ihrem Anwalt geprüft worden ist.

Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt

  • Er gestaltet für Sie Verträge wie Produktions-, Management-, Agentur- oder Lizenzverträge.
  • Er prüft Verträge, den Klienten zur Unterfertigung von Vertragspartnern vorgelegt werden.
  • Er hilft Ihnen, Beweismittel zu sichern, die für Sie von Bedeutung sind.
  • Er berät und vertritt Sie in notwendigen Registrierungsverfahren.
  • Er unterstützt Sie beim Kontakt mit unterschiedlichen Verwertungsgesellschaften.
  • Er berät Sie, ob die Beiziehung eines Sachverständigen sinnvoll ist.
  • Er vertritt Sie, wenn ein Gerichtsverfahren unvermeidbar ist.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigt

  • Er benötigt von Ihnen als Klienten Verträge und Korrespondenz.
  • Er braucht originale oder gute Bilder des geschaffenen Kunstwerks.