Worauf Sie als Mieter achten sollten
- Auch bei länger vereinbarter Vertragsdauer kann der Mietvertrag nach einem Jahr gekündigt werden.
- Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der Vermieter bestimmte Erhaltungskosten (Außenfenster, Lift etc.) sowie die Reparaturkosten für ernste Schäden der Wohnung tragen
- Eine vom Mieter erlegte Kaution ist vom Vermieter samt Zinsen zurückzuzahlen. Ein vertraglich vorgesehener Verzicht auf Zinsen wäre unwirksam.
- Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben. Der Ehegatte, bestimmte Verwandte und Lebensgefährten können eintrittsberechtigt sein.
Worauf Sie als Vermieter achten sollten
- Um einen Mietvertrag wirksam zu befristen, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
- Für Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss nicht nur die bei Vertragsabschluss vereinbarte Dauer, sondern der Zeitraum jeder Verlängerung mindestens drei Jahre betragen.
- Mietverträge können nur gerichtlich gekündigt werden. Im Einvernehmen mit dem Mieter kann jedoch ohne Einbeziehung des Gerichts ein Endtermin für das Mietverhältnis vereinbart werden.
Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt
- Er prüft, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt.
- Er informiert über die Zulässigkeit der vereinbarten Mietzinshöhe.
- Er errichtet beziehungsweise prüft Ihren Mietvertrag.
Was ihr Rechtsanwalt von ihnen benötigt
- Beschreibung des Mietobjektes (etwa der Errichtungszeitpunkt, die Größe, oder der Verwendungszweck)
- Mietvertrag
- Unterlagen über Reparatur- und Mietzahlungen, Kautionsabrechnungen
- Korrespondenz zwischen Vermieter und Mieter