Worauf Sie als Mieter achten sollten

  • Auch bei länger vereinbarter Vertragsdauer kann der Mietvertrag nach einem Jahr gekündigt werden.
  • Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der Vermieter bestimmte Erhaltungskosten (Außenfenster, Lift etc.) sowie die Reparaturkosten für ernste Schäden der Wohnung tragen
  • Eine vom Mieter erlegte Kaution ist vom Vermieter samt Zinsen zurückzuzahlen. Ein vertraglich vorgesehener Verzicht auf Zinsen wäre unwirksam.
  • Durch den Tod des Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben. Der Ehegatte, bestimmte Verwandte und Lebensgefährten können eintrittsberechtigt sein.

Worauf Sie als Vermieter achten sollten

  • Um einen Mietvertrag wirksam zu befristen, ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
  • Für Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, muss nicht nur die bei Vertragsabschluss vereinbarte Dauer, sondern der Zeitraum jeder Verlängerung mindestens drei Jahre betragen.
  • Mietverträge können nur gerichtlich gekündigt werden. Im Einvernehmen mit dem Mieter kann jedoch ohne Einbeziehung des Gerichts ein Endtermin für das Mietverhältnis vereinbart werden.

Wie Sie Ihr Rechtsanwalt unterstützt

  • Er prüft, ob und in welchem Umfang das Mietrechtsgesetz zur Anwendung kommt.
  • Er informiert über die Zulässigkeit der vereinbarten Mietzinshöhe.
  • Er errichtet beziehungsweise prüft Ihren Mietvertrag.

Was ihr Rechtsanwalt von ihnen benötigt

  • Beschreibung des Mietobjektes (etwa der Errichtungszeitpunkt, die Größe, oder der Verwendungszweck)
  • Mietvertrag
  • Unterlagen über Reparatur- und Mietzahlungen, Kautionsabrechnungen
  • Korrespondenz zwischen Vermieter und Mieter