Worauf Sie achten sollten

  • Unternehmensgründungen haben nicht nur steuerrechtliche, sondern vor allem handelsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Folgen.
  • Um die "richtige" Gesellschaftsform zu wählen, ist eine mittelfristige Prognose über den Werdegang des Unternehmens erforderlich. Eine in der Gründung billige Gesellschaftsform kann später teuer kommen, und eine Umwandlung verursacht neuerliche und meist höhere Kosten.
  • Prinzipiell wird nun zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaten unterschieden. Bei Kapitalgesellschaften beschränkt sich die Haftung grundsätzlich auf die Höhe der Einlage. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel voll und unbeschränkt, also auch mit Ihrem Privatvermögen.
  • Im Hinblick auf Ziel und Entwicklung der Gesellschaft müssen Überlegungen über die Anzahl der Teilnehmer und die geplante Rollenverteilung stattfinden. Es gilt zu klären, ob nur ein Geschäftsführer bestellt werden soll – das bietet den Vorteil der raschen Entscheidungsfähigkeit – oder eine kollektive Geschäftsführung. Das bietet den Vorteil, das Risiko von Fehlentscheidungen zu minimieren.

Wie Sie Ihr Anwalt unterstützt

  • Er bietet eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung.
  • Er erörtert die Vor- und Nachteile der Gesellschaftsformen.
  • Er errichtet sämtliche Verträge. Dazu zählen neben Gesellschaftsverträgen auch Dienstverträge.

Was Ihr Rechtsanwalt von Ihnen benötigt

  • Beschreibung der Geschäftsidee
  • Business- und Zeitplan
  • Daten aller beteiligten Personen/Unternehmen
  • sämtliche bereits vorhandenen Unterlagen, Urkunden und Verträge