Der Kauf eines Eigenheims gilt als einer der großen Marksteine im Leben. Auch so genannte "Anleger-Immobilien" erfreuen sich immer größerer Beliebtheit unter den Käufern. Doch was muss man beim Kauf einer Immobilie eigentlich beachten?

"Es ist zu empfehlen, vor Vertragsunterfertigung sämtliche Informationen und Urkunden vom Verkäufer anzufordern bzw. – sofern notwendig und möglich – selbst beizuschaffen", erklärt Mag. Ulrich Paulsen, Rechtsanwalt in Klagenfurt: "Bei der Vertragserrichtung kann der beauftragte Rechtsanwalt aufgrund seiner in Zivilprozessen erworbenen Erfahrung besonders gut beraten."

Vorkehrungen im Vertrag


"Sollte das Kaufobjekt etwa Eigenschaften, die der Verkäufer (unter Umständen mündlich) zugesichert hat, nicht aufweisen, so kann eine solche Leistungsstörung oft erst im Prozesswege saniert werden, wenn nicht vorher im Vertrag Vorkehrungen getroffen wurden", wie der Experte weiter erklärt.

Individuell abgestimmt


Sobald sämtliche notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen, kann ein auf den Einzelfall abgestimmter Kaufvertrag erstellt und mit den Parteien erörtert werden. Der Rechtsanwalt ist bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs (ab einem den Betrag von 40.000 Euro übersteigenden Treuhanderlag) verpflichtet, den Treuhandauftrag nach den Bestimmungen des Statutes des Treuhandverbandes der Rechtsanwaltskammer für Kärnten abzuwickeln. "Dadurch genießen die Parteien den Vorteil, dass die Abwicklung des Zahlungsverkehrs von der Rechtsanwaltskammer überwacht und ein erhöhter Versicherungsschutz gewährleistet ist", erörtert Paulsen.

Und generell gilt: Da der Kauf einer Immobilie für viele Leute die größte Investition ihres Lebens darstellt, ist bei der Auswahl des Vertragserrichters sorgsam vorzugehen. Es macht sich bezahlt, den Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Vertragserrichtung und -abwicklung zu beauftragen.