Wer im Internet kauft, geht also immer ein gewisses Risiko ein. Der Gesetzgeber versucht diesem Risiko durch besondere Rücktrittsbestimmungen im Konsumentenschutzgesetz entgegenzutreten.

Verbraucher haben die Möglichkeit, bei einem Vertrag, der über das Internet mit einem Unternehmen geschlossen wird, innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung der Ware (bei Dienstleistungen ab Vertragsabschluss) zurückzutreten. Und zwar ohne die Angabe von Gründen. Diese Rücktrittsfrist verlängert sich sogar auf drei Monate, wenn der Verkäufer seine Informations- und Bestätigungspflichten nicht einhält.

Mit dem Rücktritt vom Vertrag muss man sämtliche Leistungen rückabwickeln. Ein bereits geleisteter Kaufpreis muss also zurückerstattet werden.

Ausnahmen sind möglich

Vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind allerdings folgende Produkte und Leistungen: Freizeitdienstleistungen (etwa Pauschalreisen sowie Hotel- und Flugbuchungen), Lebensmittelbestellungen, Wett- und Lotteriedienstleistungen, Audio- und Videoaufzeichnungen, Software und besondere, speziell nach den Wünschen des Kunden angefertigte Waren, zum Beispiel Maßanzüge.

Nachfrist setzen

Unabhängig von diesem besonderen Rücktrittsrecht gibt es für den Fall, dass nicht innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist geliefert wurde, die Möglichkeit eine Nachfrist zu setzen und dann zurückzutreten.

Wenn die Ware beispielsweise beim Transport zerstört wird oder verloren geht, kann der Verbraucher innerhalb der genannten Frist ebenfalls vom Kaufvertrag mit dem Internethändler zurücktreten.

Auch bei Onlinekäufen gilt die Gewährleistung. Wenn ein Mangel an der Ware vorliegt, besteht ein Anspruch auf Austausch der Ware beziehungsweise kostenlose Reparatur. Versandkosten zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche muss der Verkäufer oder der Händler übernehmen.

Trotzdem gilt bei Vertragsabschlüssen im Internet besondere Vorsicht mit Auslandskäufen, weil hier Ansprüche oftmals schwierig durchzusetzen sind. Außerdem empfiehlt es sich, immer die AGB zu lesen und im Fall von Unklarheiten eher vom Kauf abzusehen. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, helfen die heimischen Rechtsanwälte gerne.