Es ist ja schon nicht ganz einfach, sich selbst Hilfe in Form einer Psychotherapie zu holen. Geht es dann allerdings nicht um einen selbst, sondern um das eigene Kind, ist die Entscheidung noch schwerer. Viele Eltern stellen sich die Frage: Wo ist die Grenze zwischen „normalen“ altersgemäßen Problematiken und echtem Bedarf psychotherapeutischer Behandlung? Wie lange soll ich Probleme aussitzen und wann ist Gefahr in Verzug?

Generell gilt, dass psychologische Hilfe dann notwendig wird, wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind unter einer psychischen Störung leidet und sie ihr Kind nicht angemessen bei der Bewältigung der Probleme unterstützen können.

Vom Alter abhängig

Hohe Verantwortung: Die Therapie bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erfordert eine besondere Qualifikation
Hohe Verantwortung: Die Therapie bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erfordert eine besondere Qualifikation © Seventyfour
Wann zur Therapie? Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind leidet und sie ihr Kind nicht angemessen bei der Bewältigung der Problme unterstützen können
Wann zur Therapie? Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind leidet und sie ihr Kind nicht angemessen bei der Bewältigung der Problme unterstützen können © Photographee.eu - stock.adobe.co

Bei welchen Problemen man konkret Hilfe in Anspruch nehmen sollte, hängt stark vom Alter des Kindes, der Persönlichkeit, der Vorgeschichte und auch vom Umfeld ab. Während sich bei Babys Probleme auch in Form von Einschlaf- oder Durchschlafproblemen, Fütter- oder Gedeihstörungen oder beginnenden Beziehungsstörungen zwischen Säugling und Eltern bemerkbar machen können, sollte man bei älteren Kindern oder Jugendlichen aufhorchen, wenn es um Essstörungen, Suchtverhalten, Rückzugsverhalten oder beispielsweise selbstverletzendes Verhalten geht und vieles mehr. Da das Themengebiet der Kinderpsychologie sehr komplex ist, gilt: Ist man selbst unsicher und sorgt sich um das Wohl seines Kindes, sollte man das Angebot eines ersten Gesprächs beim Kinderpsychologen seiner Wahl in Anspruch nehmen.
Gut zu wissen: Laut dem österreichischen Psychotherapie-Gesetz dürfen Psychotherapeuten nur jene Störungsbilder und Zielgruppen behandeln, für die sie ausreichend qualifiziert sind. Die Therapie bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen erfordert eine besondere Qualifikation, darüber hinaus sind Praxiserfahrung und Fortbildungen wichtige Kriterien für die Qualität in diesem Bereich der Psychotherapie. Weitere Zusatzqualifikationen gibt es unter anderem im Bereich der individuellen Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung, als Mediatoren, für Transidentität oder Transsexualität, als Supervisor und Coach sowie vielem mehr.

Kinder- und Jugendpsychotherapie in Kärnten

Im Jänner 2020 wurde ein im kleinen Rahmen gestartetes Pilotprojekt der Österreichischen Gesundheitskasse in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Landesverband für Psychotherapie mit speziellen Therapieangeboten für Kinder und Jugendliche auf ganz Kärnten ausgerollt. Die Behandlungsformen auf Krankenschein umfassen sowohl Einzeltherapien als auch Gruppentherapien sowie begleitende Therapien für Bezugspersonen. Eine Zuzahlung oder Vorfinanzierung der Eltern ist nicht notwendig.

Ziel ist, ein qualifiziertes psychotherapeutisches Angebot für betroffene Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dementsprechend ist im Pilotprojekt auch vor der Inanspruchnahme bzw. spätestens vor der zweiten Sitzung eine ausführliche klinische Diagnostik durch ausgewählte Leistungsbringer im Vorfeld der Therapie erforderlich.