Klarna ist ein Zahlungsdienst, der bei Online-Bestellungen die Möglichkeiten zur Sofortüberweisung oder zur Bezahlung nach Erhalt der Rechnung bietet. Viele Kunden wählen die Zahlungsart „Rechnung“ um bei unbekannten Lieferanten auf Nummer sicher zu gehen. Dabei kann es zu Problemen kommen und Konsumenten erhalten Mahnungen und überhöhte Zahlungsaufforderungen.

Zwei Konsumentinnen konnten die Konsumentenschützer der AK bei ihren Problemen mit "Klarna" behilflich sein. Eine Frau bestellte im Dezember 2017 eine Fotoleinwand im Internet. Das Paket kam, jedoch ohne Rechnung. Diese kam im Jänner mit der ersten Mahnung. Die Mutter der Frau bezahlte den Preis in Höhe von 26 Euro plus 12 Euro Mahnspesen.

Im März 2018 erhielt die Konsumentin ein Schreiben vom Rechtsanwalt, in dem 171 Euro – 26 Euro Grundforderung plus Betreibungskosten – verlangt wurden. Da sie selbst keine zufriedenstellende Lösung erzielte, wandte sich die Kundin an die AK-Konsumentenschützer.

Bei den Recherchen stellte sich heraus, dass "Klarna" die Zahlung durch die Mutter nicht zuordnen konnte und der Betrag auf das Konto zurück überwiesen wurde.

Nach Rechtsmeinung der Experten war die Forderung bereits im Jänner erfüllt worden und grundsätzlich stehen Betreibungskosten von 144 Euro nicht im Verhältnis zu einer Grundforderung von 26 Euro.

Der Rechtsanwalt war zu einer Lösung bereit: Die Kundin bezahlte die ursprüngliche Forderung von 38 Euro und im Gegenzug wurde auf 133 Euro Spesen verzichtet.

In einem zweiten Fall bestellte sich eine Frau eine Hose und ein Korsett. Da ihr nicht die gewünschten, sondern andere Artikel zugesandt wurden, retournierte sie die Ware noch am selben Tag. Trotzdem erhielt die Konsumentin laufend Mahnungen - zuletzt über 118 Euro.

Sie meldete den Irrtum bei "Klarna" und schickte auch den Postaufgabeschein der Retoure, konnte jedoch keine Lösung erzielen. Mit Unterstützung der AK-Konsumentenschützer wurde die gesamte Forderung ausgebucht.