FRAGE: Eine Anlegerwohnung in unserem Haus war eineinhalb Jahre lang vermietet. Für den Zustand im inneren ist natürlich der Eigentümer verantwortlich. Jedoch für das äußere, sprich Außenjalousien ist laut Gesetz die Allgemeinheit zuständig. Es wurde vom Mieter nie auf die Gängigkeit bzw. Reinlichkeit geachtet. Muss nun die Allgemeinheit eventuell für neue Jalousien aufkommen oder können wir uns weigern?

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesitzerbund antwortet: Wer seine Wohnung vermietet, muss dafür sorgen, dass dadurch für die anderen Bewohner keine Nachteile entstehen. Unternimmt ein Wohnungseigentümer trotz Aufforderung der Eigentümergemeinschaft nichts gegen seinen beharrlich störenden Mieter – etwa mit einer Abmahnung oder einer gerichtliche Aufkündigung –, kann das unter Umständen sogar dazu führen, dass dieser Eigentümer durch eine entsprechende Klage aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschlossen und seine Wohnung versteigert wird.
Eine solche Ausschlussklage hat aber nur in Extremfällen Aussicht auf Erfolg.

Für die Erhaltung der Eigentumswohnung hat der Wohnungseigentümer selbst zu sorgen. Es besteht auch eine Verpflichtung, die wichtigen Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Heizung) und die sanitären Anlagen – wohl auch die Außenjalousien - mindestens so zu warten, dass anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil entsteht.

Ob im konkreten Fall ein haftungsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, bedarf einer genaueren Prüfung durch einen Anwalt.