Unsere Leser hatten auf ihrem Grund im Garten (direkt neben dem Wohnhaus) einen Schaden an der Regenwasser-Ableitung. Das Rohr war verstopft oder gebrochen, ein Lecksucher musste die Leitung mit der Kamera untersuchen und stellte den Schaden fest.

„Im Vorfeld habe ich meinen Versicherungsvertreter darüber informiert. Leider gibt es keine andere Möglichkeit, als an der Stelle aufzugraben, also habe ich ein Baggerunternehmen beauftragt, mir einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten“, erzählte der Hausbesitzer.

Diesen Kostenvoranschlag und den Bericht des Lecksuchers hat der Kunde dann an seine Versicherung, die Grazer Wechselseitige, gesendet, damit diese die Kosten übernehmen sollte.

Nach einigen Wochen kam jedoch die Absage. Die Begründung der Versicherung: Schäden an Anlagen, die ausschließlich Witterungsniederschläge ableiten, wären beim „GRAWE Topschutz“ nicht versichert.

Da Regenwasser weder Leitungswasser, Mischwasser oder Fäkalwässer sind, werde es nicht berücksichtigt.

„Dies erfährt man aber erst, wenn man die Polizze bis zur Seite 26 Artikel 2 Punkt 5 gelesen hat. Was natürlich jeder macht, bevor er einen solchen Vertrag abschließt!“, merkte der Kunde sarkastisch an und bat die Ombudsmann-Redaktion ihm in dieser Sache beizustehen.

Es handle sich schließlich um die „stolze Summe von knapp 2500 Euro, die ich nur schwer aufbringen kann“.

Trotz aller Bemühungen konnten wir kein positives Ergebnis erzielen. Die "Grawe" berief sich darauf, dass der Ausschluss aus den Versicherungsbedingungen hervorgehe und diese die Grundlage jedes Vertrages sind. Auch eine Kulanz wurde abgelehnt.