Wer kennt das Problem im Dschungel der Versicherungsverträge nicht: Wie komme ich aus einem Versicherungsvertrag heraus? Wie sind meine Kündigungsmöglichkeiten in den vielen unterschiedlichen Versicherungssparten wie Kfz, Lebens- oder Haushaltsversicherung? Worauf muss ich als Konsument aufpassen? Und: Wann kann mir die Versicherung den Vertrag kündigen?

Sehr häufig geht es in der AK-Beratung um die Kündigungsmöglichkeiten von Verträgen mit längerer Laufzeit als die gesetzliche Mindestbindungsfrist von drei Jahren.

Ein Beispiel: Frau X. hat einen Haushaltsversicherungsvertrag im Jahr 2013 abgeschlossen, der auf neun Jahre läuft. Sie zahlt bereits seit mehr als vier Jahren ein und beschließt, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln.

Sie hört von ihrer Versicherung: „Sie haben sich neun Jahre gebunden – der Vertrag läuft bis 2022“. Eine Kündigung sei nicht möglich.

Jedes Jahr kündbar

Worüber sie nicht informiert wurde, war die Tatsache, dass jeder Versicherungsvertrag erstmals nach einer Grundlaufzeit von drei Jahren danach jährlich kündbar ist – jeweils zur Hauptfälligkeit und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.

AK-Fazit: Diese halbwahren Informationen sollen Konsumenten an ihrem gesetzlich festgelegten Kündigungsrecht hindern, aus dem Vertrag auszusteigen.

Das neue Info-Tool

Das neue Online-Tool „Versicherung kündigen“ zeigt, wie Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen können – von der Ablebensversicherung bis hin zum Zukunftsvorsorgevertrag.

Der Rechner zeigt auch, welche Kündigungsrechte der Versicherer hat, zum Beispiel bei Sachversicherungen (etwa Haushalt-, Eigenheim-, Kfz- oder Rechtsschutzversicherung).

Mit ein paar Klicks sind KonsumentInnen beim gewünschten Ergebnis.

Musterbriefe

KonsumentInnen finden auch eine Reihe von Musterbriefen zur Kündigung und sonstige Service-Informationen.

In der Rubrik Haushaltsversicherung findet sich zusätzlich ein Video zur richtigen Kündigung eines Vertrages.