Vor einiger Zeit musste unser Leser feststellen, dass es in zwei Zimmern zu Wassereintritten aufgrund von Niederschlägen gekommen war. In einem drang Wasser durch die geschlossene Balkontür ein und im anderen aufgrund verschobener Dachschindeln.

„Ein klarer Versicherungsfall!“, dachte sich der Mann und machte die entsprechende Meldung.

„Von den mir sichtbaren Schäden habe ich Bilder angefertigt und der Schadensmeldung beigelegt“, berichtet der Mann. Eine Dachdeckerfirma wurde informiert, die den Schaden begutachtete und einen Kostenvoranschlag erstellte. Auch der Sachverständige der Wiener Städtischen war da und fertigte Bilder an, „aber nur vom Boden aus“, wie sich der Versicherte wunderte.

Abfindungsvorschlag

„Als ich nach einiger Zeit nachgefragt habe, bekam ich einen Abfindungsvorschlag für den kaputten Laminatboden. Dieser Vorschlag entspricht nicht meinem Gesamtschaden.

Die Städtische lehnt die vollständige Schadensregulierung aufgrund des Gutachtens ihres Sachverständigen ab“, berichtete der Mann weiter.

Zusage für den Schadenersatz

Nach einer Intervention bei der Versicherung wurde dem Ombudsmann mitgeteilt: „Nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Dachdeckerei erfuhren wir, dass bislang nur eine provisorische Reparatur am Dach unseres Kunden vorgenommen wurde. Innerhalb der nächsten 14 Tage soll eine endgültige Sanierung erfolgen. Vereinbart wurde, dass uns danach eine aussagekräftige Fotodokumentation zukommt, die eindeutige Rückschlüsse auf das gegenständliche Objekt zulässt. Unter dieser Voraussetzung können wir den gesamten Schaden auf Basis des erstellten Gutachtens übernehmen.“