Vor Jahren hat unser Leser ein Haus gebaut. Zu seinem Grundstück und zum Nachbargrundstück führt ein Servitutsweg, den beide benützen dürfen, der jedoch einem anderen Nachbarn gehört.

„Ich errichtete damals eine Schotterstraße, um bauen zu können, die ich später asphaltieren ließ. Der Besitzer des Nachbargrundstücks weigerte sich damals, sich an den Kosten zu beteiligen, mit der Begründung, er werde das tun, wenn er ein Haus baut. Vorher würde er den Weg nicht brauchen“, berichtete der Mann die Vorgeschichte.

Vor drei Jahren wurde das Nachbargrundstück verkauft. Der Interessent erkundigte sich, ob der Besitzer schon etwas zur Straße dazu gezahlt hätte.

„Als ich verneinte, fragte er, wie hoch der Betrag wäre, um den Kaufpreis noch drücken zu können. Er kaufte das Grundstück und baute ein Haus“, so unser Leser.

Beim Hausbau wurde die Straße arg in Mitleidenschaft gezogen, aber trotzdem hat der Mann bisher noch immer keinen Cent gesehen; weder vom alten noch vom neuen Besitzer des Nachbargrundstücks und fragt sich nun: „Wie komme ich zu meinem Geld?“

Anspruch auf Beteiligung

Für den Betroffenen ist laut dem Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch aus einer Reihe von Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches abzuleiten, dass er grundsätzlich gegenüber „dem zweiten Servitutsberechtigten“ einen Anspruch auf anteilige Beiträge zu den damals getätigten Aufwendungen zur Herstellung bzw. Befestigung der Straße hätte.

Die Höhe richte sich nach dem Ausmaß der beiderseitigen Nutzung und sei mit dem Betrag begrenzt, den der andere Servitutsberechtigte nach den gesetzlichen Bestimmungen damals hätte selbst aufwenden müssen.

„Allerdings besteht dieser Anspruch nicht gegenüber dem derzeitigen Eigentümer des zweiten Servitutsberechtigten Grundstückes, sondern gegenüber jenem Berechtigten, der zum Zeitpunkt der Vornahme des Aufwandes Eigentümer des anderen Grundstückes war“, präzisierte Reinisch.

Sanierungsaufwand

Hätte die ursprünglich in einwandfreiem Zustand befindliche Straße durch die übermäßige Nutzung während des Hausbaus durch den neuen Nachbarn Risse erhalten, müsste man das nachweisen. „Den erforderlichen Sanierungsaufwand müsste der neue Nachbar bezahlen“, so Reinisch.