FRAGE: Vom Balkon, der sich über unserer Wohnung befindet, fallen immer wieder Gegenstände auf unsere Terrasse. Was kann ich dagegen unternehmen?

Rechtsanwalt Alexander Jelly antwortet: Ich darf vorausschicken, dass ich davon ausgehe, dass das Eigentumswohnungsprojekt, in dem auch Sie eine Wohnung haben, entsprechend der Baubewilligung errichtet wurde und auch die Balkone samt Geländer der Baubewilligung entsprechen.

Sollte dies der Fall sein, würde auch kein „Baumangel“ vorliegen.

Ich gehe vielmehr davon aus, dass der über Ihnen wohnende Nachbar einfach zu wenig Aufmerksamkeit an den Tag legt und es nur dadurch passiert, dass verschiedenste Gegenstände von dessen Balkon auf Ihre Terrasse herabstürzen.

Gegen derartige „Immissionen“ könnten Sie sich als Wohnungseigentümerin direkt zur Wehr setzen. Sie könnten gegen Ihre Nachbarn eine sogenannte Unterlassungsklage einbringen.

Der Nachbar über Ihnen hat einfach dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Balkon abgestellte Gegenstände so sicher verwahrt sind, dass sie nicht bereits von einem leichten Wind bewegt werden können und in weiterer Folge auf Ihre Terrasse stürzen.

Diesen Anspruch müssten Sie direkt gegenüber Ihrem Nachbarn geltend machen, sollte eine allfällige Aussprache mit dem Nachbarn nicht vorher auf „friedliche Art und Weise“ zu einer Lösung des Problems führen.

Sollte der Bewohner der oberen Wohnung nicht selbst Eigentümer sein, können Sie Ihre Unterlassungsansprüche nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) auch direkt gegenüber diesem als Mieter geltend machen.