Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass öffentliche Stellen ab September zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Das betrifft auch Länder und Gemeinden. Das Amtsgeheimnis bzw. die Amtsverschwiegenheit gilt damit als abgeschafft. Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen und größeren Gemeinden künftig auch "proaktiv" veröffentlicht werden.