Der Karfreitag ist seit 2019 für evangelische, methodistische und altkatholische Christen kein Feiertag mehr - es sei denn, man macht ihn zum "persönlichen Feiertag". Dann hat man einen Anspruch auf Urlaub an diesem Tag, so er drei Monate davor beim Arbeitgeber angemeldet wurde. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Diese Regel wurde eingeführt, nachdem der EuGH die unterschiedliche Behandlung der Konfessionen am Karfreitag für unzulässig erklärt hatte.