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Habsburg scheitert beim VfGH: "Von"-Verbot bleibt
Das Verbot von Adelsnamen - also des "von" - im Adelsaufhebungsgesetz 1919 verstößt nicht gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt und damit die Beschwerde von Kaiserenkel Karl Habsburg abgewiesen. Er hatte einen Schuldspruch wegen seiner Homepage "karlvonhabsburg.at" bekämpft.
© APA (Archiv/Pfarrhofer)