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Vorratsdatenspeicherung "durch die Hintertür" gekippt
Die Regierung hat eine geplante Bestimmung gekippt, die als "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" kritisiert worden war. Die in einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgesehene Passage hatte vorgesehen, dass von Nutzern angesurfte Web-Adressen künftig als Stammdaten gelten und daher bei Bedarf ohne gerichtliche Bewilligung an Ermittler weitergegeben werden müssen.
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