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Grazer "Autokratzerin": Zivillandesgericht wies Klage zurück
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat im Fall der Grazer "Autokratzerin" als erste Instanz eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich zurückgewiesen. Eine Haftung des Staates für die Sicherheitspolizei wurde verneint, erklärte Rechtsanwalt Georg Eisenberger in einer Aussendung am Montag. Er hatte die Klage über das Projekt "Legal Clinic" im Sommer eingebracht.