ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka will die in der Regierung vereinbarte Anzahl von 37.500 Asylwerbern im heurigen Jahr mit der Rückkehr zur Dublin- III-Verordnung sicherstellen. Es sollten "nur mehr Menschen nach Österreich einreisen dürfen, die nach fremdenpolizeilichen Maßstäben berichtigt sind" - also EW-Bürger und Menschen mit Visum. Flüchtlingen sollte "an der Grenze die Einreise verwehrt werden, weil sie ja aus einem sicheren Drittstaat kommen - und Österreich ist ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben".

Nach der Genfer Konvention wäre Österreich "auch nicht mehr verpflichtet, deren Asylanträge anzunehmen", so Lopatka im "Standard". Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht das anders. Seiner Meinung nach wäre es nicht möglich, dass Österreich fast alle Flüchtlinge in sichere Drittländer zurückweist. "Es ist eben gerade nicht so einfach", sagte er zum "Kurier". Dass andere Länder ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, "ist keine Legitimation dafür, dass Österreich sagt, wir nehmen die auch nicht". Die Dinge hätten immer mehrere Seiten, "einfache Lösungen stehen immer im Verdacht, dass sie nicht zutreffend sind".

Funk und der Europarechtler Walter Obwexer werden im Auftrag des Verfassungdienstes im Kanzleramt Gutachten über die am Regierungsgipfel vereinbarten Vorhaben zur Asylpolitik erstellen. Obwexer hat am Donnerstag zwar auch eine striktere Anwendung der Dublin-Verordnung als Möglichkeit zur Reduktion der Flüchtlingszahlen genannt. Er rät der Regierung hinsichtlich der Obergrenze aber zu einer "Reserve", um jene Asylanträge behandeln zu können, die nach Völker- und Europarecht behandelt werden müssen. Denn die Grenze könne nicht "vollkommen dicht" gemacht werden - und Rückführungen etwa nach Griechenland wären nicht möglich.